§ 7 StromVKG
Mindestleistung
(1)
Die Anlage muss eine Leistung von mindestens 1 Megawatt reduzierte Leistung haben.
(2)
Die Mindestleistung nach Absatz 1 kann auch durch einen Anlagenpool erreicht werden.
Die Anlage muss eine Leistung von mindestens 1 Megawatt reduzierte Leistung haben.
Die Mindestleistung nach Absatz 1 kann auch durch einen Anlagenpool erreicht werden.