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Nachzahlungen von Familienzulagen im Sinn des § 5 Ziff. 9 des Einkommensteuergesetzes (Saar) für vor dem Eingliederungstag liegende Zeiträume sowie Zahlungen von Familienzulagen zur Abwicklung der Kasse für Familienzulagen des Saarlandes sind steuerfrei.
Die nachstehend aufgeführten Leistungen und Zulagen, die mit Rücksicht auf die Familie gewährt werden oder die sozialer Art sind, werden von der…
Die Sonderzahlungen nach diesem Gesetz sowie sonstige Leistungen, die nach § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten nicht als…
bei der Lohnsummensteuer für die Lohnsumme des Monats, in den der Eingliederungstag fällt.
Die Auflösung der durch Gesetz Nr. 273 über Familienzulagen vom 11. Juli 1951 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S.…
die saarländischen Vorauszahlungen den Mindesterfüllungsbetrag nach § 278a Abs. 4 des Lastenausgleichsgesetzes oder einen höheren anrechnungsfreien Zinszuschlag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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