§ 74 StRSaarEG
Nichtabzugsfähige Ausgaben
Bei der Ermittlung des Einkommens sind die Wiederaufbauabgabe und die Gemeinschaftshilfeabgabe nicht abzugsfähig.
Bei der Ermittlung des Einkommens sind die Wiederaufbauabgabe und die Gemeinschaftshilfeabgabe nicht abzugsfähig.