Anlage StrWAusbV 2002
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2607 - 2611) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung (§ 4 Nr. 5) 3 36Betriebswirtschaftliches Handeln (§ 4 Nr. 6) 4 7Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Nr. 7) 4 8Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung (§ 4 Nr. 8) 5 11 9Auswählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien (§ 4 Nr. 9) 6 2 10Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen (§ 4 Nr. 10) 8 7 11Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen (§ 4 Nr. 11) 2 312Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken (§ 4 Nr. 12) 5 13Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen (§ 4 Nr. 13) 7 9 1214Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 14) 8 15Anlagen und Pflegen von Grünflächen (§ 4 Nr. 15) 6 716Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme (§ 4 Nr. 16) 6 2 217Durchführen des Winterdienstes (§ 4 Nr. 17) 5 718Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Beachtung der Schutzbestimmungen Führen und Warten von Fahrzeugen (§ 4 Nr. 18) 4 1019Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung (§ 4 Nr. 19) 8
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Fachzeitschriften und Fachbücher
Bedarf an Arbeitsmitteln feststellen, Arbeitsmittel zusammenstellen, Sicherungsmaßnahmen planen
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
Arbeitsabläufe im Team planen und umsetzen, Ergebnisse auswerten
Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
Abstimmungen mit den am Arbeitsvorgang betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten treffen
Berichte erstellen
Bestandsdaten erheben und pflegen
Leistungserfassung durchführen
Kosten ermitteln
Arbeiten kostenorientiert durchführen
Nutzungsmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechniken für den Ausbildungsbetrieb unterscheiden
Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystem bearbeiten
Vorschriften zum Datenschutz anwenden
Arbeitsplatz sichern, einrichten und räumen
persönliche Schutzausrüstung verwenden
Gefahrenstellen erkennen und absichern, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenstellen ergreifen
Maßnahmen der ersten Hilfe leisten
Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren machen
Verkehrswege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung und zur Sicherung veranlassen, insbesondere verkehrssichernde Reinigungsarbeiten durchführen
Arbeits- und Schutzgerüste auf-, um- und abbauen, Leitern und Gerüste auf Verwendbarkeit prüfen, Betriebssicherheit beurteilen
Gefahrstoffe, insbesondere bei Unfällen, erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung und Transport von Gefahrstoffen und Abfällen sicherstellen
Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen und Diebstahl schützen
Arbeitsstellen einrichten, insbesondere Verkehrszeichen aufstellen und Absperrmaterial aufbauen, Arbeitsstellen betreiben und abbauen
Absperrungen und Verkehrseinrichtungen zur Sicherung von Unfallstellen aufbauen, instand halten und abbauen
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen, Bedarf ermitteln, Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile anfordern und bereitstellen
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile transportieren und lagern
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Verwendbarkeit, Beschädigungen und Maßhaltigkeit prüfen, Reklamationen veranlassen
Skizzen anfertigen, Zeichnungen und Pläne anwenden
Normen, technische Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter, Handbücher, Montageanleitungen, Betriebs- und Arbeitsanweisungen anwenden
Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktionsfähigkeit prüfen
Aufmessungen durchführen und Höhen übertragen, Maße dokumentieren
Bauteile, Geraden und Bögen abstecken, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen durchführen
Längs- und Querprofile abstecken
Aufgaben der Straßenbaulastträger unterscheiden
Verkehrs- und wegerechtliche Bestimmungen anwenden
Aufgaben der Streckenwartung durchführen, insbesondere Straßenkörper auf Verkehrssicherheit prüfen, Bauwerksbeobachtung durchführen, Verkehrssicherungsmaßnahmen ergreifen
Mauerwerk, Beton- und Stahlbetonbauteile herstellen, Bauteile verarbeiten
Instandhaltungsarbeiten an Mauerwerk, Putz und Estrich, Beton- und Stahlbetonbauteilen durchführen
Böden hinsichtlich ihrer bautechnischen Eignung beurteilen
Einfassungen, Pflasterdecken und Pflasterrinnen sowie Plattenbeläge herstellen
Böden lösen, transportieren, lagern, einbauen und verdichten, Planum herstellen
Baugruben und Gräben ausheben, sichern und schließen, offene Wasserhaltung durchführen
Rohre, Formstücke und Profile verlegen und verbinden
Bankette und Entwässerungseinrichtungen, insbesondere Straßengräben, Entwässerungsmulden, Straßenabläufe, Regenwasserleitungen und Regenrückhaltebecken instand halten
Fahrbahnen instand halten, insbesondere Setzungen, Verdrückungen, Abplatzungen und Ausbrüche bei bituminösen Fahrbahnen und Betonfahrbahnen beseitigen, Oberflächenbehandlung durchführen sowie Fugen schneiden, reinigen und vergießen
Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Holz, Kunststoffe und Metalle, auswählen, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, transportieren und lagern
Holz und Metalle von Hand und mit Maschinen bearbeiten
Werkstoffverbindungen herstellen
Untergründe vorbereiten, insbesondere durch Entrosten und Grundieren
Beschichtungsarbeiten durchführen, insbesondere mit Farben und Lacken
Grünflächen anlegen sowie intensiv und extensiv pflegen
Gehölze pflanzen und pflegen
Lichtraumprofile und Sichtflächen freihalten
Baumkontrolle durchführen
Bäume fällen und aufarbeiten
Art und Bedeutung von Verkehrszeichen unterscheiden, Bereitstellung veranlassen
Verkehrszeichen und Markierungsmaterialien auswählen
Verkehrszeichen aufstellen, instand halten und abbauen
Fahrbahnmarkierungen aufbringen und ausbessern
Leit- und Schutzeinrichtungen anbringen, instand halten und entfernen
Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme hinsichtlich ihrer Anwendung unterscheiden, Funktionsfähigkeit überwachen, Störungsbeseitigung veranlassen
Schaltungen an Verkehrsbeeinflussungsanlagen veranlassen, insbesondere bei der Durchführung eigener Maßnahmen
Informationen für den Winterdienst beschaffen und auswerten
Geräte, Maschinen und Fahrzeuge für den Winterdienst zusammenstellen und vorbereiten
vorbeugende Maßnahmen des Schneeschutzes ausführen, insbesondere Schneeschutzzäune aufstellen, unterhalten und abbauen
Zusammensetzung des Streugutes und der Menge des Streustoffes unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen, Fahrzeuge mit Streugut beladen
Maßnahmen des Winterdienstes durchführen, insbesondere Räumen von Schnee sowie Aufbringen von Streugut mit Fahrzeugen der Klasse CE
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
Werkzeuge handhaben und instand setzen
Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen einrichten und unter und Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen
Geräte, Maschinen, technische Einrichtungen und Fahrzeuge warten und instand halten
Störungen an Geräten, Maschinen, technischen Einrichtungen und Fahrzeugen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
An- und Aufbaugeräte anbringen und abnehmen
Fahrzeugkombinationen der Klasse CE unter Beachtung der Schutzbestimmungen auf öffentlichen Straßen sicher und wirtschaftlich führen
Aufgaben und Ziel von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele unterscheiden
Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Arbeiten kundenorientiert durchführen, Gespräche kundenorientiert führen
Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
Arbeiten von Dritten, insbesondere von beauftragten Firmen, anhand von Vorgaben überwachen und dokumentieren
Mängel feststellen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung veranlassen