Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes…(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…Nr. 9) 6 2 10Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen (§ 4 Nr. 10) 8 7 11Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen (§ 4 Nr. 11)…(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…4 Nr. 10) 8 7 11Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen (§ 4 Nr. 11) 2 312Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken (§ 4 Nr. 12) 5 13Durchführen…(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…Bestimmungen (§ 4 Nr. 11) 2 312Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken (§ 4 Nr. 12) 5 13Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen (§ 4 Nr. 13) 7 9 1214Be-…(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…an Bauwerken (§ 4 Nr. 12) 5 13Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen (§ 4 Nr. 13) 7 9 1214Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 14) 8 15Anlagen und Pflegen…(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…Instandhaltungsarbeiten an Straßen (§ 4 Nr. 13) 7 9 1214Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 14) 8 15Anlagen und Pflegen von Grünflächen (§ 4 Nr. 15) 6 716Anbringen und Instandhalten von…(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 14) 8 15Anlagen und Pflegen von Grünflächen (§ 4 Nr. 15) 6 716Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs-…(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme (§ 4 Nr. 16) 6 2 217Durchführen des Winterdienstes (§ 4 Nr. 17) 5 718Handhaben und Warten von Werkzeugen,…(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme (§ 4 Nr. 16) 6 2 217Durchführen des Winterdienstes (§ 4 Nr. 17) 5 718Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,…(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…technischen Einrichtungen, Beachtung der Schutzbestimmungen Führen und Warten von Fahrzeugen (§ 4 Nr. 18) 4 1019Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung (§ 4 Nr. 19) 8(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Anlage StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur StraßenwärterinZitatstelle…Warten von Fahrzeugen (§ 4 Nr. 18) 4 1019Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung (§ 4 Nr. 19) 8(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin