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Die Meisterprüfung umfasst folgende Teile:
die meisterhafte Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten im fachpraktischen Teil (Teil I) bestehend aus der Meisterprüfungsarbeit (Teil I a) sowie der Arbeitsprobe (Teil I b),
einen fachtheoretischen Teil (Teil II) bestehend aus den Bereichen „Straßeninstandhaltung“ sowie „Sicherheit und Straßenbetrieb“,
einen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil (Teil III) und
einen berufs- und arbeitspädagogischen Teil (Teil IV).
Diese Fortbildungsprüfungsregelung regelt den Inhalt, den Ablauf und die Zuständigkeiten für die Durchführung der Teile I bis II und nach Vorliegen der Teile III und IV die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Meisterprüfung sowie die Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses und des Meisterbriefes. Kapitel 2 Meisterprüfung in den Teilen I und II
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
Die Meisterprüfung umfaßt einen praktischen Teil, einen fachtheoretischen Teil, einen wirtschaftlichen und rechtlichen Teil sowie den Teil "Berufsausbildung und…
Die Meisterprüfung umfaßt die Teile
Die Meisterprüfung umfasst die Teile
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.