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Die Hochschulen verarbeiten die Daten über den Zeitpunkt der Einschreibung, der Aufnahme in die Hochschule und der Beendigung des Studiums. Sie erheben für die Beurlaubung, Unterbrechung und Beendigung des Studiums zusätzlich die personenbezogenen Daten nach Nummer 31 bis 33 der Anlage und verarbeiten die Daten für diese Zwecke.