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Die Hochschulen erheben von den Gasthörerinnen und Gasthörern und von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an weiterbildenden Studiengängen die personenbezogenen Daten nach Nummer 1 bis 7, 10, 29, 34 und 35 der Anlage für die Aufnahme in die Hochschule und verarbeiten die Daten für diesen Zweck.