Gesetze
Gesetz wird geladen …
1Die Stiftung für Hochschulzulassung (Stiftung) vergibt die Studienplätze des ersten Fachsemesters der in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie gemäß Artikel 5 Absatz 1 Nummer 1 des Staatsvertrags an Deutsche und Deutschen Gleichgestellte nach § 1 Absatz 3. 2Im Übrigen vergeben die Hochschulen die Studienplätze.
Die Stiftung betreibt das DoSV. Abschnitt 2 Grundständige Studiengänge Unterabschnitt 1 Dialogorientiertes Serviceverfahren