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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zur Ausbildung zur Brandmeisterin oder zum Brandmeister vom 3. November 2005 (GV. NRW. S. 845), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1070), außer Kraft.
Die Ausbildung und Prüfung einer nach den Vorschriften der Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zur Ausbildung zur Brandmeisterin oder zum Brandmeister vom 3. November 2005 (GV. NRW. S. 845), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1070), begonnenen Ausbildung, richtet sich weiterhin nach den Vorschriften dieser Verordnung. Der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Ausbildung und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsverordnung höherer bautechnischer Verwaltungsdienst vom 6. Mai…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.