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An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
An Überwegen darf nicht überholt werden.
Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
Fußgängerüberwegen (Zeichen 293).
Anordnung von Fußgängerüberwegen auf Straßen (§ 41 Abs. 3 und § 42 Abs. 7 der Straßenverkehrs-Ordnung),
Gleise dürfen - abgesehen von den in § 36 Abs. 1 genannten Personen - nur an den dafür bestimmten Stellen überquert werden. Sie dürfen an dieser Stelle jedoch…
Schienenfahrzeuge haben Vorrang Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Wer ein Fahrzeug führt, darf an…
Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf kurzem Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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