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Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 41 und 42 entsprechend. Abschnitt 8 Gesundheitsfürsorge
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten § 50 Absatz 2, § 69 und § 70 entsprechend. Abschnitt 13 Sicherheit und Ordnung
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten § 43 und § 44 entsprechend. Siebter Abschnitt Besuche, Schriftwechsel und Telefongespräche
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend. Titel 8 Sicherheit und Ordnung
Die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen über die Seelsorge (§ 40), religiöse Veranstaltungen (§ 41) und Weltanschauungsgemeinschaften (§…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.