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Die Anstalten arbeiten eng mit öffentlichen Stellen, freien Trägern sowie anderen Organisationen und Personen zusammen, die der Eingliederung der Gefangenen förderlich sein können. Die Anstalten wirken rechtzeitig auf einen Austausch der erforderlichen Informationen hin.
Die Arbeit ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer wird unterstützt. Sie sind verpflichtet, außerhalb ihrer Tätigkeit über alle Angelegenheiten, die vertraulich sind, insbesondere über Namen und Persönlichkeit der Gefangenen, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit.
Zur Förderung der Eingliederung der Gefangenen wird die Bereitstellung von Angeboten und Leistungen Dritter in den Anstalten angestrebt. Die hierfür erforderlichen Strukturen und Netzwerke sind einzurichten und fortzuentwickeln.
Die Anstalten arbeiten eng mit öffentlichen Stellen, freien Trägern sowie anderen Organisationen und Personen zusammen, die der Eingliederung der Gefangenen…
Die Einrichtung arbeitet mit öffentlichen Stellen sowie freien Trägern und Personen zusammen, die der Eingliederung der Untergebrachten förderlich sein können.
Die Anstalt arbeitet mit außervollzuglichen Einrichtungen und Organisationen sowie Personen und Vereinen eng zusammen, deren Mitwirkung die Eingliederung der…
Die Anstalten bereiten gemeinsam mit den Gefangenen deren Entlassung vor. Den Gefangenen sollen Kontakte zu außervollzuglichen Organisationen und…
Die Anstalt arbeitet eng mit anderen staatlichen Stellen, außervollzuglichen Einrichtungen und Organisationen sowie Personen und Vereinen zusammen, um das…
Die Gefangenen werden zur aktiven Mitwirkung angeregt. Die Anstalt fördert die Übernahme der Mitverantwortung in differenzierten und gestuften Formen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.