Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für vollzugsöffnende Maßnahmen können Gefangenen Weisungen erteilt werden. Insbesondere können die Gefangenen angewiesen werden,
Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder Freizeit oder die Ordnung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen,
sich zu festgesetzten Zeiten bei einer bestimmten Stelle oder Person zu melden,
Kontakte mit bestimmten Personen oder Gruppen oder bestimmte Orte zu meiden,
sich den Opfern und deren Wohnbereich nicht zu nähern,
bestimmte Gegenstände nicht zu besitzen,
Alkohol oder andere berauschende Stoffe zu meiden oder
Proben zur Überwachung einer Weisung nach Nummer 6 in einer Anstalt oder bei einer anderen bestimmten Stelle abzugeben.
Abschnitt 11 Entlassung und soziale Eingliederung
Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder Freizeit oder auf die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen,
Untergebrachten können im Rahmen von vollzugsöffnenden Maßnahmen Weisungen erteilt werden.
Für vollzugsöffnende Maßnahmen können Weisungen erteilt werden. Soweit Freigang, Begleitausgang oder Bildungs- und Förderausgang von Dritten beaufsichtigt wird,…
Den Untergebrachten sollen für den Langzeitausgang nach Absatz 1 Weisungen (§ 57) erteilt werden. Sie können insbesondere angewiesen werden, sich einer…
besondere Weisungen erteilen, wenn dies im Einzelfall zur Sicherung des Zwecks dieses Gesetzes geboten erscheint.
besondere Weisungen erteilen, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben nicht gesichert erscheint oder überörtliche Belange gefährdet sein können.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.