BVerfG, 2 BvR 2381/13Nichtannahmebeschluss v. 2014-03-16 · § 11 Abs 1 Nr 2 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Annahme einer Verfassungsbeschwerde gem § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG nicht geboten, wenn eine Ausführung eines Strafgefangenen allein aufgrund eines gerichtlichen Versehens unterblieb und der Fehler anerkannt wurde
BVerfG, 2 BvQ 42/13Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2013-10-23 · § 11 Abs 1 Nr 2 StVollzG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine Strafgefangenen in ursprüngliche JVA stellt nicht zwingend einen "schweren Nachteil" iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dar - Zudem Subsidiarität bei unzureichender Nutzung fachgerichtlicher Rechtsbehelfe
BVerfG, 2 BvR 1582/13Nichtannahmebeschluss v. 2013-09-25 · § 11 Abs 2 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Verzögerung einer Vollzugsplanfortschreibung trotz gerichtlicher Anordnung - hier: Beschleunigungsgebot noch nicht verletzt - zudem keine Fortschreibung im Wege der einstweiligen Anordnung, sondern mittels Vollstreckungsmaßnahmen gem § 172 VwGO
BVerfG, 2 BvR 2129/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2013-05-23 · § 11 Abs 1 Nr 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Versagung von Vollzugslockerungen verletzt Strafgefangenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG - zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG (Rechtsschutzgarantie) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG