§ 2 Abs. 1 ZustÜVFv SNZuständigkeitsübertragungsverordnung Finanzverwaltung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 SchStVVerordnung über die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 53 Abs. 1 SLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO) Vom 27. September 2011*
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 21 WVOWerkstättenverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 Abs. 1 VSGZustVVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.