§ 2 VZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 ClVfVOVerordnung über die Clearingverfahren und die Einrichtung der Clearingstelle Mittelstand (Clearingverfahrensverordnung - ClVfVO) Vom 30. April 2018
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 43 Abs. 1 WOErste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 14 Abs. 1 WFwVOVerordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) Vom 12. Februar 2016
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.