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Die Eingliederungsberechtigten bewerben sich über den für sie zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bei den Vormerkstellen, in deren Bereich sie eine Einstellung anstreben. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr nimmt zu der Bewerbung des Eingliederungsberechtigten Stellung.
Als Unterlagen sind einzureichen Die Vormerkstellen und Einstellungsbehörden können weitere für das Eingliederungsverfahren erforderliche Unterlagen anfordern.
der bei den Vormerkstellen erhältliche Bewerbungsbogen,
der Eingliederungsschein, der Zulassungsschein oder die Bestätigung nach § 14 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes in Ablichtung,
Ablichtungen der Zeugnisse über die schulische und berufliche Vorbildung,
ein tabellarischer Lebenslauf.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr wirkt darauf hin, dass sich die Eingliederungsberechtigten zeitgerecht bewerben. Bewerber, die ihre Eingliederung mit Hilfe eines Eingliederungsscheins anstreben, werden vom Berufsförderungsdienst aufgefordert, ihre Bewerbung bis zur Erteilung des Eingliederungsscheins einzureichen.
eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 14 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Die Unterlagen zu Satz 1 sind in jedem Fall vor der Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens nach § 4 einzureichen; die jeweilige Frist zur Einreichung…
Auf Verlangen der Zulassungsbehörde hat die Bewerberin oder der Bewerber noch folgende Unterlagen vorzulegen:
Für die Bewerbung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind bei den Einstellungsbehörden vorzulegen:
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: Die Unterlagen zu den Nrn. 5, 6, und 7 können auch in amtlich beglaubigter Abschrift oder Ablichtung…
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