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Bei Sicherheitsüberprüfungsverfahren von betroffenen Personen, die vor dem 1. Januar 2011 mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut wurden und für die in den vergangenen zehn Jahren vor Inkrafttreten dieses Gesetzes keine Wiederholungsüberprüfung durchgeführt wurde, gilt § 21 Absatz 2 Satz 1 mit der Maßgabe bis zum 31. Dezember 2022, dass die Wiederholungsüberprüfung an die Stelle der nächsten regulären Aktualisierung tritt.
Bei Sicherheitsüberprüfungsverfahren von betroffenen Personen, die vor dem 1. Januar 2010 mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut wurden und für…
Die Anwendung des § 26 Absatz 2 und 3 ist binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes unter Beteiligung der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz…
Die Wiederholungsprüfung kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin auch nach dieser Verordnung durchgeführt werden; die…
In Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Wiederholungsprüfung auf Antrag der zu prüfenden Person nach dieser Verordnung durchzuführen. Die Wiederholungsprüfung ist…
Im Abstand von in der Regel zehn Jahren ist eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im Übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung…
Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 geltenden Vorschriften nicht bestanden haben und sich bis zum Ablauf des 28. Februar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.