SUG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage SUG(zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4)Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen · Abschnitt 4, Unterabschnitt 2 § 43(Fundstelle: BGBl. I 2012, 408; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) § 43