§ 19 Abs. 1 UrlaubsVOVerordnung über den Urlaub für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Urlaubsverordnung - UrlaubsVO) Vom 14. Januar 2015*
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 41 Abs. 2 Nr. 4 FrUrlV NRWVerordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
die Sonderurlaubsverordnung vom 14. September 1993 (GV. NRW. S.691).
§ 2 BesRErmV SLVerordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher Ermächtigungen Vom 9. März 2023*)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten vom 30.…