Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sonderurlaub wird nur gewährt, wenn
der Anlass, für den Sonderurlaub beantragt wurde, nicht außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen oder erledigt werden kann,
dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und
die jeweiligen Voraussetzungen der §§ 5 bis 22 erfüllt sind.
Der Urlaub darf versagt werden, soweit und solange zwingende dienstliche Erfordernisse einer Urlaubserteilung entgegenstehen.
wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung kann gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Für mehr als drei Monate kann Sonderurlaub unter Wegfall der…
zwingende dienstliche Gründe dies erfordern,
Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zu gewähren für die Dauer der notwendigen Abwesenheit
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.