§ 1 SVBezGrG 2007
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
(1)
Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2005 beträgt 29.202 Euro.
(2)
Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007 beträgt 29.488 Euro.
(3)
Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.