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Der Landtag ist aufgelöst, wenn er dies mit einer Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder beschließt oder wenn er der Landesregierung das Vertrauen entzogen hat und nicht innerhalb von vier Wochen die Bildung einer von seinem Vertrauen getragenen Landesregierung ermöglicht.
Der Landtag kann sich auf Beschluss von zwei Dritteln seiner Mitglieder selbst auflösen.
Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der…
Wird der Ministerpräsident nicht innerhalb von vier Monaten nach dem Zusammentritt des neugewählten Landtages oder nach der sonstigen Erledigung des Amtes des…
Der Landtag kann sich durch Beschluß auflösen. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.
1Die Mitglieder der Landesregierung bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Landtages. 2Sie scheiden aus ihrem Amt, wenn ihnen der Landtag das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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