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1Der Landtag bildet nach Bedarf Ausschüsse. 2Ihre Zusammensetzung hat der Stärke der Fraktionen Rechnung zu tragen.
1In besonderen Fällen kann der Landtag zur Vorbereitung von Entscheidungen Enquêtekommissionen einsetzen. 2Ihnen können auch Mitglieder angehören, die nicht Abgeordnete sind.
Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Der Gegenstand der Untersuchung…
Der Landtag kann auf Antrag von zwölf Abgeordneten oder einer Fraktion die Bildung zeitweiliger Ausschüsse beschließen. Gegenstand und Ziel des jeweiligen…
1Der Landtag bildet zur Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlussfassungen Ausschüsse. 2Ihre Zusammensetzung hat der Stärke der Fraktionen Rechnung zu…
Der Landtag bildet Ausschüsse, insbesondere zur Vorbereitung seiner Beschlüsse. Die Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Regelung des Vorsitzes in den…
Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Viertel der Abgeordneten die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.