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Die Landesvermessung umfasst
die Herstellung, Erhaltung und Erneuerung des bundeseinheitlich definierten Bezugssystems der Lage, Höhe und Schwere (einheitlicher integrierter geodätischer Raumbezug). Der einheitliche integrierte geodätische Raumbezug wird durch einen satellitengestützten Positionierungsdienst und dauerhaft vermarkte Lage-, Höhen- und Schwerefestpunkte realisiert und ist so einzurichten, dass eine eindeutige Positionierung sämtlicher raumbezogener Informationen ermöglicht wird,
Landschaftsobjekte und deren Veränderungen durch die amtliche Geotopografie ständig zu erfassen und abzubilden,
die Bearbeitung und Herausgabe der Landeskartenwerke und deren Fortführung sowie die Wahrnehmung der Interessen des Landes bei ihrer Nutzung durch Dritte,
die Bearbeitung und Herausgabe von Sonderkarten; die Bearbeitung und Herausgabe von Sonderkarten außerhalb der Landesvermessung bleibt unberührt,
die Lenkung des Luftbildwesens sowie die zentrale Registrierung von Bildflügen und die Sammlung von Luftbildern und anderen Fernerkundungsergebnissen, soweit sie für die Landesvermessung, das Liegenschaftskataster oder andere Aufgaben des Landes Bedeutung haben (Landesluftbildarchiv),
die Durchführung von vermessungstechnischen Sonderaufgaben des Landes.