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Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung ist befugt, die zur Landesvermessung und zur Führung des Liegenschaftskatasters erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, L 314, S. 72) sowie des Saarländischen Datenschutzgesetzes vom 16. Mai 2018 (Amtsbl. I S. 254) in der jeweils geltenden Fassung zu verarbeiten. Zweiter Abschnitt Landesvermessung