Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das amtliche Vermessungswesen umfasst als öffentliche Aufgabe die Erhebung, Führung und Bereitstellung der Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters. Die Aufgabenerfüllung des amtlichen Vermessungswesens ist ständig dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik anzupassen.
Das amtliche Vermessungswesen richtet den einheitlichen geodätischen Raumbezug ein. Es erhebt hierzu Festpunktdaten, unterhält Positionierungsdienste, erhebt auf dieser Grundlage die Daten über die Erscheinungsformen der Erdoberfläche (§ 8) sowie die Daten aller Liegenschaften (§ 11) und stellt diese bereit. Die Daten des amtlichen Vermessungswesens sind die Geobasisdaten.
Die Geobasisdaten sind in einem Geobasisinformationssystem entsprechend den Anforderungen der Bürger und der Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft zu führen und regelmäßig zu aktualisieren. Zu den Geobasisdaten gehören auch historisch gewordene Geobasisdaten. Das Geobasisinformationssystem beinhaltet zudem Aussagen insbesondere über die Herkunft, die Qualität, die Zugriffsmöglichkeiten und die Aktualität der Geobasisdaten (Metadaten).
Der einheitliche geodätische Raumbezug und die Geobasisdaten sind als Grundlage für alle raum- und bodenbezogenen Informationssysteme, Planungen und Maßnahmen der Landesverwaltung und der Kommunen zu verwenden. Andere öffentliche und private Stellen sollen die Daten verwenden.
Die zuständigen Behörden informieren über das Angebot und die Nutzungsmöglichkeiten der Geobasisdaten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Das amtliche Vermessungswesen umfasst als öffentliche Aufgaben des Landes die Vorhaltung eines raumbezogenen Bezugssystems sowie den Nachweis der Liegenschaften…
Die für die Landesvermessung zuständige Behörde stellt die Geobasisdaten der Landesvermessung und die hieraus abgeleiteten Produkte zur Nutzung bereit (§ 4).…
Die Geobasisdaten werden von der für die Führung der Geobasisdaten zuständigen Behörde zur Nutzung amtlich bereitgestellt und verbreitet. Die Nutzung der…
Nach Maßgabe einer Rechtsverordnung dürfen neben den für die Führung der Geobasisdaten zuständigen Behörden in deren Auftrag auch andere behördliche Stellen…
Digitale Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters können mit Genehmigung des für das amtliche Vermessungswesen zuständigen Ministeriums…
Geobasisdaten im Auftrag der für die Führung der Geobasisdaten zuständigen Stellen gemäß § 5 des Vermessungs- und Katastergesetzes zur Nutzung amtlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.