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Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst:
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
Unfallruhegehalt,
Übergangsgeld,
Ausgleich bei Altersgrenzen,
Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz,
Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,
Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,
Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,
Leistungen nach den §§ 96 bis 100,
Die Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit umfasst
Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder
§ 66 Absatz 2 gilt entsprechend.
von Dienstbezügen als Beamtin oder als Beamter in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt dieser Dienstbezüge und dem Grundgehalt der…
Zeiten einer Freistellung vom militärischen Dienst nach § 7 Absatz 12.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.