§ 30 SVHV
Übersichten zur Jahresrechnung
Der Jahresrechnung sind Übersichten über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe beizufügen.
Der Jahresrechnung sind Übersichten über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe beizufügen.