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In einer Vorbemerkung zum Haushaltsplan sollen Einnahmen und Ausgaben nach wichtigen Bereichen dargelegt werden.
Dem Haushaltsplan ist eine Übersicht über die Planstellen der Beamten und dienstordnungsmäßig Angestellten und die Stellen der Angestellten und Arbeiter als Anlage beizufügen.
Darüber hinaus sind auf Verlangen der Selbstverwaltungsorgane dem Haushaltsplan insbesondere folgende Anlagen beizufügen:
eine Darstellung der veranschlagten Einnahmen und Ausgaben in einer Gliederung nach Kontenklassen oder in einer Gruppierung nach bestimmten Arten (Gruppierungsübersicht)
eine Übersicht über die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen
eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten.
eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;
eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne (Haushaltsübersicht),
Die Anlagen sind dem Entwurf des Haushaltsplans beizufügen.
eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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