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Ein- und ausgehende Schreiben werden auf verbotene Gegenstände kontrolliert.
Der Schriftwechsel der Untergebrachten darf inhaltlich überwacht werden, soweit dies aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Einrichtung oder zur Erreichung der Vollzugsziele erforderlich ist.
Der übrige Schriftwechsel darf überwacht werden, soweit es aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erforderlich ist.
Eingehende und ausgehende Schreiben werden durch Sichtprüfung auf verbotene Gegenstände kontrolliert.
Der Schriftwechsel darf nur überwacht werden, soweit es wegen einer Gefährdung der Erreichung des Vollzugsziels oder aus Gründen der Sicherheit erforderlich…
Der übrige Schriftwechsel darf überwacht werden, soweit es aus Gründen der Erziehung oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erforderlich ist.
Ein- und ausgehende Schreiben werden auf verbotene Gegenstände und Stoffe kontrolliert. Die Kontrolle kann mit technischen Hilfsmitteln durchgeführt werden. Die…
Der Schriftwechsel kann überwacht werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schriftwechsel nicht mit den im Behandlungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.