§ 21 UZwGBwGesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 82 WVGGesetz über Wasser- und Bodenverbände
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.