§ 82 SVwVG
Aufhebung von Vorschriften
Ist in Rechtsvorschriften auf Vorschriften und Bezeichnungen verwiesen, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, so treten an deren Stelle die Vorschriften und Bezeichnungen dieses Gesetzes.
Ist in Rechtsvorschriften auf Vorschriften und Bezeichnungen verwiesen, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, so treten an deren Stelle die Vorschriften und Bezeichnungen dieses Gesetzes.