Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen · 4. Abschnitt
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
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