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Das Saarland und die Synagogengemeinde Saar schließen diesen Vertrag in dem Bewusstsein weiteren freundschaftlichen Zusammenwirkens in partnerschaftlichem Geiste. Die Landesregierung und die Synagogengemeinde Saar werden zur Pflege ihrer Beziehungen regelmäßige Begegnungen anstreben. Sie werden sich vor der Regelung der Angelegenheiten, die die beiderseitigen Interessen berühren, miteinander ins Benehmen setzen und sich jederzeit zur Besprechung solcher Fragen zur Verfügung stehen. Etwaige in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder die Ausführung einer Bestimmung dieses Vertrages werden in freundschaftlichem Geiste beseitigt.