Vereinbarung über die Katholische Seelsorge an den Saarländischen Justizvollzugsanstalten Vom 6. Mai 1982
Die Vertragschließenden werden eine etwa in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf freundschaftliche Weise beseitigen.
Art. 13 JVAKathSeelsVbg SL
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