TabakerzG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 30 TabakerzGAdressaten der MarktüberwachungsmaßnahmenGesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse · Abschnitt 6 § 29§ 31 Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde sind gegen den nach § 3 Verpflichteten gerichtet.