Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln von dürfen die in Satz 2 genannten Stoffe nicht verwendet werden. Stoffe im Sinne des Satzes 1 sind
Mitteln zum Tätowieren oder
mit den in Nummer 1 bezeichneten Mitteln vergleichbaren Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, zur Beeinflussung des Aussehens in oder unter die menschliche Haut eingebracht zu werden und dort, auch vorübergehend, zu verbleiben,
Stoffe, die in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2015/1298 vom 28. Juli 2015 (ABl. L 199 vom 29.7.2015, S. 22) geändert worden ist,
in Anhang II aufgeführt sind oder
in Anhang IV aufgeführt sind und nach Anhang IV Spalte g nur in auszuspülenden oder abzuspülenden Mitteln, nicht in Mitteln, die auf Schleimhäute aufgetragen werden, oder nicht in Augenmitteln verwendet werden dürfen,
Azofarbstoffe, die durch reduktive Spaltung einer oder mehrerer Azogruppen in eines oder mehrere der in Anlage 1 aufgeführten Amine aufspalten,
die in Anlage 2 aufgeführten Farbstoffe,
para-Phenylendiamin sowie sein Hydrochlorid oder Sulfat (CI 76060).
verbotene Stoffe — in Anhang II aufgeführte verbotene Stoffe;
Keiner der anderen betreffenden Stoffe ist derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt. Sie sollten daher zu der Liste der in kosmetischen Mitteln…
so gekennzeichnet sind, dass der Herstellungsbetrieb festgestellt werden kann und dieser vom Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht…
Verbotene und Beschränkungen unterworfene Stoffe
Kriterium 5 (Verbotene oder Beschränkungen unterworfene Stoffe) Buchstabe b Ziffer ii Tabelle 3 (Ausgenommene Stoffe) wird durch die im Anhang dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.