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Für die Zulassung zu Prüfungen sind folgende Nachweise erforderlich:
das Zeugnis über das Bestehen des Vorphysikums vor nicht mehr als eineinhalb Studienjahren;
Bescheinigung der Universität über eine 70-stündige Übung innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem Lehrgut;
Bescheinigung der Universität über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme von mindestens 84 Stunden an Wahlpflichtveranstaltungen in Fächern nach Nummer 2.
Die Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 3 gilt auch als erfüllt, wenn eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung, ein vierwöchiges landwirtschaftliches Praktikum in einem anerkannten Lehrbetrieb oder eine andere vergleichbare und von der Universität anerkannte Ausbildung absolviert wurde.
Zoologie und
Zoologie und
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1846 Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Vorprüfung an der…
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1845 Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Vorprüfung an der…
Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.