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Die Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis darf nur bei Tierärztinnen oder Tierärzten abgeleistet werden, die
seit mindestens zwei Jahren eine Praxis selbständig ausüben,
eine tierärztliche Hausapotheke betreiben und
in den vor Beginn der Ausbildung liegenden zwei Jahren berufsrechtlich nicht bestraft worden sind.
Während der praktischen Ausbildung nach § 57 haben sich die Studierenden unter der Aufsicht, Leitung und Verantwortung des Praxisinhabers auf allen Gebieten des betreffenden tierärztlichen Tätigkeitsbereichs einzubringen.
Die Studierenden erhalten über die Ausbildung eine Bescheinigung nach den Anlagen 8 und 9.
700 Stunden in der kurativen tierärztlichen Praxis, in einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik oder in einem Wahlpraktikum;
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1853 .............................................................................. (Bezeichnung der Tierklinik)…
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1854 .............................................................................. (Bezeichnung der…
Die Praxisphase beginnt frühestens nach der erfolgreich abgelegten Prüfung der theoretischen Kenntnisse und muss unter der ständigen Aufsicht und Anleitung…
Bescheinigung über die Teilnahme an einem für das jeweilige Prüfungsfach erforderlichen praktischen Studienteil nach den §§ 54 bis 62 oder eine andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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