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Die Studierenden legen die Abschnitte der Tierärztlichen Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss an der Universität ab, an der sie im Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung im Studienfach Veterinärmedizin immatrikuliert sind oder zuletzt immatrikuliert waren. Wiederholungsprüfungen sollen bei dem Prüfungsausschuss abgelegt werden, bei dem die Prüfung nicht bestanden worden ist.
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt. Der Prüfungsausschuss wird von der Prüfungsbehörde berufen. Für jedes Fachgebiet soll mindestens ein…
Die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der zuständigen Stelle des Landes abgelegt, in dem der Prüfling im Zeitpunkt der Meldung zur…
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1843 - 1844 Prüfungsausschuss für die – Tierärztliche Vorprüfung – Tierärztliche Prüfung – Prüfer/in:…
Die Prüfungen in den Fächern Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Lebensmittelhygiene, Fleischhygiene, Milchhygiene,…
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1846 Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Vorprüfung an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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