Gesetze
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Hat ein Anbieter von digitalen Diensten zur Wahrung des Jugendschutzes personenbezogene Daten von Minderjährigen erhoben, etwa durch Mittel zur Altersverifikation oder andere technische Maßnahmen, oder anderweitig gewonnen, so darf er diese Daten nicht für kommerzielle Zwecke verarbeiten.
In der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates wird festgestellt, dass Kinder hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen…
Personenbezogene Daten von Minderjährigen, die von Mediendienstanbietern nach Absatz 1 erhoben oder anderweitig gewonnen werde, dürfen nicht für kommerzielle…
Personenbezogene Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen für andere Zwecke als zur Prävention und zur Ausstiegsbegleitung vor Vollendung des 14.…
Die Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten einer minderjährigen Person ist nur unter den Voraussetzungen des § 11 des…
Der Schutz von Minderjährigen ist ein wichtiges politisches Ziel der Union. Eine Online-Plattform kann als für Minderjährige zugänglich angesehen werden, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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