§ 13a TDDDGErfüllung von Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023
Anbieter von Telekommunikationsdiensten und die von ihnen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 des Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetzes…
Art. 5 Abs. 6 32023R1543VERORDNUNG (EU) 2023/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren
Eine Europäische Herausgabeanordnung ist an den Diensteanbieter zu richten, der als Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 handelt. Ausnahmsweise…
Art. 1 Abs. 1 32023R1543VERORDNUNG (EU) 2023/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren
Mit dieser Verordnung werden die Regeln festgelegt, nach denen eine Behörde eines Mitgliedstaats im Rahmen eines Strafverfahrens eine Europäische…
Erwägungsgrund 18 32023R1543VERORDNUNG (EU) 2023/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren
Mit dieser Verordnung werden die Regeln festgelegt, nach denen eine zuständige Justizbehörde in der Union in Strafverfahren einschließlich strafrechtliche…
Art. 2 Abs. 3 32023R1543VERORDNUNG (EU) 2023/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren
Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen dürfen nur für Daten erlassen werden, die Dienste im Sinne des Artikels 3 Nummer 3…