Erwägungsgrund 2 32023R1543
Für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in der gesamten Union werden Maßnahmen zur Einholung und Sicherung elektronischer Beweismittel immer wichtiger. Wirksame Verfahren zur Einholung elektronischer Beweismittel sind für die Bekämpfung der Kriminalität unerlässlich und sollten bestimmten Bedingungen und Garantien unterliegen, welche die uneingeschränkte Einhaltung der in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) anerkannten Grundrechte und Grundsätze sicherstellen, insbesondere der Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, des ordnungsgemäßen Verfahrens, des Schutzes der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten sowie der Vertraulichkeit der Kommunikation.