Erwägungsgrund 5 32023R1543
In der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament und den Rat vom 13. September 2017 mit dem Titel „Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen“ betonte die Kommission, dass wirksame Ermittlungen und eine wirksame Verfolgung der durch den Cyberraum ermöglichten Kriminalität einen wesentlichen Abschreckungsfaktor darstellen, der bestehende Verfahrensrahmen jedoch besser an das Internetzeitalter angepasst werden muss. Die Geschwindigkeit von Cyber-Angriffen kann die aktuellen Verfahren mitunter überfordern und schafft so einen besonderen Bedarf für eine zügige grenzüberschreitende Zusammenarbeit.