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Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung der Bewerber für die Laufbahn des gehobenen Dienstes des Technischen Lehrers (Lehrer für Fachpraxis) im beruflichen Schulwesen des Saarlandes in mindestens einer der folgenden Fachrichtungen: Die Zusammenfassung von mehreren Fachrichtungen ist möglich.
Wirtschaft und Verwaltung
Metalltechnik
Kraftfahrzeugtechnik
Elektrotechnik
Bautechnik
Holztechnik
Textil und Bekleidung
Chemie, Physik, Biologie
Druck und Papier
Farb- und Raumgestaltung
Gesundheitspflege
Körperpflege und Kosmetik
Ernährung
Hauswirtschaft
Landwirtschaft
Erziehung
Sozialpflege