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Der zur Ausbildung zugelassene Bewerber wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Technischen Lehramtsanwärter ernannt.
Die Dienstaufsicht über die Ausbildung der Anwärter führt der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Vorgesetzter der Anwärter für die unter § 1 Nr. 1 genannte Fachrichtung ist der Leiter des Landesseminars für Handelsstudienreferendare [5], Vorgesetzter der Anwärter für die unter § 1 Nr. 2 bis 17 genannten Fachrichtungen der Leiter des Landesseminars für Studienreferendare an beruflichen Schulen (gewerblich-technischer und hauswirtschaftlich-sozialpflegerischer Bereich) [5], soweit § 11 Abs. 1 Satz 2 nichts anderes bestimmt.
Die Anwärter werden bei ihrem Dienstantritt vom Leiter des zuständigen Landesseminars vereidigt. Über die Vereidigung ist eine Niederschrift zu den Personalakten zu nehmen.