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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt treten außer Kraft: Der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft Anlage
die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Technische Lehramt (Lehramt der Fächer Kurzschrift und Maschinenschreiben) vom 13. Mai 1964 (Amtsbl. S. 438);
die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des Werkstattlehrers an gewerblichen, hauswirtschaftlichen und bergmännischen Berufs-, Berufsfach- und Fachschulen im Saarland vom 21. Dezember 1964 (Amtsbl. 1965 S. 16) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 19. Januar 1970 (Amtsbl. S. 342);
die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des Fachlehrers an gewerblichen, hauswirtschaftlichen und bergmännischen Berufs-, Berufsfach- und Fachschulen im Saarland vom 21. Dezember 1964 (Amtsbl. 1965 S. 13),