Anlage Text/ProdVeredlAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 1272 - 1276) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. - 18. Monat19. - 36. Monat12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen4Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen5Zuordnen, Bearbeiten und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)a)Werkstoffe identifizieren, nach Verwendungszweck unterscheiden und bearbeiten, Prüftechniken anwenden12 b)Betriebs- und Hilfsstoffe unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften auswählenc)textile linienförmige Gebilde unterscheiden und deren Eigenschaften bestimmen, Feinheitsbezeichnungen anwenden sowie Feinheitsberechnungen durchführend)textile Flächengebilde und Verbundstoffe unterscheiden, Eigenschaften und Konstruktionsmerkmale bestimmen, textile Masseberechnungen durchführene)Betriebs- und Hilfsstoffe gemäß Rezepturvorgaben entnehmen, messen, wiegen, dosieren und zusammenfügenf)Betriebs- und Hilfsstoffe lagern, messen und beförderng)Betriebs- und Hilfsstoffe unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen, des Arbeits- und Umweltschutzes ressourcensparend einsetzen und für die Rückgewinnung, Wiederverwertung und Entsorgung kennzeichnenh)Einfluss von Werkstoffeigenschaften auf Veredlungsprozesse und auf Fertigprodukte berücksichtigen 10i)Gebrauchs- und Pflegeanforderungen von Textilien unterscheidenj)Rezeptur- und Ansatzberechnungen durchführen, Rezeptur prüfen und optimieren6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Nr. 6)a)Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten8 b)betriebliche Vorschriften beachtenc)technische Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter und Richtlinien sowie veredlungstechnische Angaben und Vorschriften handhaben und umsetzen, Grundbegriffe der Normung anwendend)Skizzen und Zeichnungen erstellene)produktionstechnische Daten anwenden und Arbeitsergebnisse dokumentierenf)Informations- und Kommunikationstechniken anwendeng)Daten eingeben, sichern und pflegen, Vorschriften zum Datenschutz beachtenh)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden7Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)a)Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele im eigenen Arbeitsbereich festlegen4 b)Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellenc)Arbeitsplätze nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichtend)Aufgaben im Team planen und durchführen 2e)Arbeitsabläufe und Arbeitsschritte unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, festlegen und dokumentieren8Kontrollieren von textilen Veredlungsprozessen und Prüfen von Kenndaten (§ 4 Nr. 8)a)Prüfverfahren und -mittel nach Verwendungszweck auswählen12 b)Prozessabläufe kontrollieren, Prüfungen unter Berücksichtigung von Vorgaben, Toleranzen und Prüfnormen durchführenc)Prüfergebnisse dokumentieren und bewertend)optische Messungen durchführen und deren Ergebnisse bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Lichtarten 14e)Prüfverfahren für Eingangs-, Prozess- und Endkontrolle anwenden, Ergebnisse auswerten und bei Bedarf Maßnahmen einleitenf)Kenndaten ermitteln, Fehler erfassen und auswerten, Mess- und Prüfprotokolle erstellen und interpretiereng)Daten unter Anwendung verschiedener Methoden auswertenh)Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen9Einsatz von Wasser und Energie (§ 4 Nr. 9)a)Sekundäranlagen unterscheiden4 b)Wasserarten unterscheiden und prozessbezogen einsetzen, Wärmeträger und Energiearten anwendenc)Verfahren zur Wasseraufbereitung und -behandlung unterscheiden 3d)betriebliche Energiekonzepte anwenden10Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)a)Steuerungssysteme sowie Methoden des Steuerns und Regelns unterscheiden8 b)Überwachungseinrichtungen nach Aufbau und Funktion unterscheidenc)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften überwachen und bedienend)Maschinen und Anlagen zur Änderung von Produkteigenschaften steuern 611Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 11)a)Maschinen und Anlagen hinsichtlich Funktion und Einsatz unterscheiden10 b)Kennzeichnung von Rohrleitungssystemen unterscheidenc)Werkstoffe bereitstellen, verbinden und kennzeichnen, Kenndaten prüfend)Werkstoffe prüfen, insbesondere auf Fehler und Schäden durch Verschmutzung, Feuchtigkeits- und Lichteinwirkunge)maschinen- und prozessbezogene Berechnungen durchführenf)Prozessdaten einstellen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen 14g)Zugabe von Veredlungsmitteln unter Berücksichtigung von Sicherheitsregeln und Umweltschutzauflagen überwachen, Dosier- und Zugabefehler feststellen, Maßnahmen ergreifen und einleitenh)Warendurchlauf und Veredlungsprozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigiereni)Veredlungseffekte nach Qualitätsvorgaben prüfen und optimierenj)Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassenk)Maschinen und Anlagen rüstenl)Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Veredlungsprozess, -stand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren12Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)a)Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Produkte transportieren und lagern4 b)Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellenc)Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren13Sicherstellen von Prozessabläufen (§ 4 Nr. 13)a)Textilveredlungsprozesse und technische Zusammenhänge unterscheiden4 b)betriebsspezifische Prozesse überwachen, physikalische und chemische Zusammenhänge berücksichtigen 12c)physikalische Größen feststellen und Kenndaten ermitteln, insbesondere Länge, Breite, Dichte, Temperatur, Zeit, Druck, Konzentration, Farbton und Viskositätd)Veredlungsmittel, insbesondere Flotten oder Pasten, ansetzen, prüfen und nachstellene)anwendungstechnische Prüfungen durchführenf)Techniken zum Verändern von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften festlegen und anwenden14Produktionsökologie (§ 4 Nr. 14)a)Vorschriften des betrieblichen Umweltschutzes einhalten4 b)Abfälle umweltgerecht sortieren, handhaben und lagernc)Prozesse umweltgerecht durchführen, Ursachen von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffverlusten sowie Energie- und Wasserverlusten feststellen, Maßnahmen zur Verminderung und Beseitigung einleiten 3d)Ursachen von Lärm-, Luft- und Abwasserbelastungen feststellen und zu ihrer Vermeidung beitragen15Instandhaltung (§ 4 Nr. 15)a)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen kontrollieren und warten, Reparaturen veranlassen5 b)Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmenc)Wartungsarbeiten dokumentierend)Schäden, insbesondere durch Korrosion und Ablagerungen, feststellen, beheben und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung einleiten 8e)Maschinenstörungen feststellen und Fehlerbeseitigung einleiten, Vorbeugungsmaßnahmen zur Verringerung von Maschinenstillständen ergreifenf)Geräte und Überwachungseinrichtungen entsprechend den Sicherheitsbestimmungen einsetzen16Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 16)a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden3 b)Arbeiten kundenorientiert durchführen, Produkte kundengerecht kennzeichnen und aufmachenc)produktions- und veredlungstechnische Daten dokumentierend)Arbeitsabläufe auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen 6e)Ursachen von veredlungsspezifischen Qualitätsabweichungen feststellenf)Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen sowie Qualitätseinhaltung sicherstelleng)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragenh)Informationen an die zuständigen Prozessbeteiligten weitergeben und Informationen von anderen Prozessbeteiligten aufnehmen und verarbeiteni)Zusammenhänge von qualitätssichernden Maßnahmen erkennen, insbesondere zwischen Produktion, Service und Kosten